Kinder und Jugendliche, die seelisch beeinträchtigt sind oder bei denen die Gefahr dafür besteht, benötigen besondere Unterstützung, um positive Voraussetzungen für ihre Zukunft zu schaffen. Und genau hier bist du gefragt: Als Integrationshelferin bzw. Integrationshelfer betreust du deinen Schützling an seiner Schule für die Dauer des Unterrichts und, sofern erforderlich, auch darüber hinaus. Dein Ziel: Du ermöglichst dem Kind einen regelmäßigen, weitgehend normalen Schulalltag – die Basis für eine solide Schulbildung. Indem du darüber hinaus Förderpläne erstellst und dich am runden Tisch mit den beteiligten Stellen austauschst, sorgst du dafür, dass dein Schützling den Schulabschluss so erfolgreich wie möglich schafft. So wirst du zum Garanten für und Gestalter von Zukunft! Die Schulbegleitung (oder schulbegleitende Integrationshilfe) ist eine Leistung nach § 35a SGB VIII (Jugendhilfe – Leistungsträger Jugendamt).
Wer kann, der darf
Was du dafür mitbringen solltest? Zum einen solltest du die infrage kommenden Krankheitsbilder (zum Beispiel Autismus) und den Umgang damit kennen, zum anderen bist du motiviert, mit dem Jugendamt, der Schule und den Eltern zusammenzuarbeiten, um so das Beste für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Das ist absolut „dein Ding“? Dann schau doch gleich mal in unsere Stellenbörse, ob aktuell eine entsprechende Stelle in der Schulbegleitung frei ist!