Du suchst Antworten auf deine Fragen?

Herzlichen Glückwunsch – du hast unsere FAQ gefunden und bist damit natürlich goldrichtig! Hier haben wir die Antworten auf die Fragen, die immer wieder auftauchen, gesammelt. Deine Frage ist nicht dabei? Macht nichts: In diesem Fall wende dich einfach direkt an deine Ansprechperson.

  • Ich möchte gerne im pädagogischen Bereich arbeiten. Wer zählt als „pädagogische Fachkraft“?

    „Pädagogische Fachkraft“ ist kein geschützter Begriff. Nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) erfüllen die folgenden Ausbildungs- und Studienabschlüsse die Anforderungen an eine „pädagogische Fachkraft“:

    • Diplom-Sozialpädagogin und Diplom-Sozialpädagoge (BA und FH)
    • Sozialpädagogin und Sozialpädagoge (grad.)
    • Diplom-Sozialarbeiterin und Diplom-Sozialarbeiter (FH)
    • Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter (grad.)
    • Diplom-Pädagogin und Diplom-Pädagoge (Uni)
    • Personen mit Befähigung zur Ausübung des Lehramts an Grund- und Förderschulen (2. Staatsexamen)
    • Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss im pädagogischen, sozialpädagogischen, sozialarbeiterischen oder sozialpflegerischen Bereich, beispielsweise:

      • Bachelor of Arts (B.A.) Bildung und Erziehung in der Kindheit/Elementarpädagogik (Kindheitspädagogen 
      • Bachelor of Arts (B.A.) und Master of Arts (M.A.) Soziale Arbeit/Erziehungswissenschaften
      • Master of Arts (M.A.) Elementar- und Integrationspädagogik
    • Diplom-Heilpädagogin und Diplom-Heilpädagoge (FH)
    • Heilpädagogin und Heilpädagoge (staatlich anerkannt)
  • Ich bin keine pädagogische Fachkraft, interessiere mich aber für einen entsprechenden Beruf. Was sind meine Optionen?

    Bitte nimm Kontakt zu einer fachpädagogischen Schule deiner Wahl auf, zum Beispiel zu den Beruflichen Schulen Berta Jourdan, zur Käthe-Kollwitz-Schule oder zur Privaten Schule für Sozialberufe der Ludwig Fresenius Schulen. Dort kannst du abklären, ob du die Aufnahmevoraussetzungen erfüllst. Ist das der Fall und hast du die Zusage für einen Platz an der Schule, kannst du dich bei uns bewerben, wenn du eine Praxisstelle suchst oder bereits vor dem Ausbildungsbeginn ein Vorpraktikum absolvieren musst. Alternativ hast du auch als Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger eine gute Chance: Wenn du die Voraussetzungen für die Ausbildung Quereinstieg erfüllst, kannst du dich direkt dafür bewerben.

  • Ich habe einen Abschluss in einem pädagogischen Fach, den ich allerdings nicht in Deutschland erworben habe. Wird der Abschluss anerkannt bzw. kann ich mit diesem Abschluss bei der ASB Lehrerkooperative arbeiten?

    Zuallererst benötigst du die Anerkennung als pädagogische Fachkraft vom hessischen Kultusministerium. Den Antrag auf Anerkennung kannst du direkt beim Ministerium stellen: Hier wird dann geprüft, ob dein Abschluss inhaltlich der pädagogischen Ausbildung in Deutschland entspricht und du entsprechend als pädagogische Fachkraft für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen qualifiziert bist.

  • Wie bekomme ich die Anerkennung als pädagogische Fachkraft?

    Die Anerkennung erhältst du beim hessischen Kultusministerium. Nachdem du den Antrag gestellt hast, überprüft das Ministerium die Inhalte deiner Ausbildung(en) und deine Berufserfahrung. Anschließend wird die individuelle Entscheidung getroffen, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen oder nicht. Sobald du die Anerkennungsbescheinigung in der Tasche hast, kannst du uneingeschränkt als pädagogische Fachkraft im Bereich der Kinderbetreuung eingesetzt werden.

  • Ich bin Kinderbetreuerin bzw. Kinderbetreuer, Tagesmutter bzw. Tagesvater oder besitze eine ähnliche Qualifikation. Kann ich bei euch einsteigen – und wenn ja, wo?

    Mit dieser Qualifikation giltst du leider nicht als Fachkraft, entsprechend können wir dich nur als Hilfskraft einstellen. Schau doch mal in unsere Stellenbörse! Wir suchen auch immer wieder Hilfskräfte, die uns in verschiedenen Bereichen - in der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und in Ganztagsbetreuungen an Grundschulen oder in der Schulbegleitung und Lernförderung - unterstützen wollen.

    Als Kinderbetreuerin bzw. Kinderbetreuer kannst du dich womöglich zur Tagesmutter bzw. Tagesvater (Tagespflegeperson) weiterbilden oder du bist schon Tagespflegeperson und möchtest im Frankfurter Westen tätig sein. Nimm gerne Kontakt zu unserem Fachdienst Kindertagespflege auf und informiere dich.

  • Nach dem 1. Staatsexamen war bei mir Schluss. Kann ich dennoch bei euch anfangen?

    Anfangen ja, allerdings bist du mit dem 1. Staatsexamen keine Fachkraft in der Kinderbetreuung unseres Fachbereichs "Kindertagesstätten", von daher kommt ein Einsatz in unseren Kindertagesstätten nur als Hilfskraft infrage. Anders sieht es in unserem Fachbereich "Ganztag an Schulen" für dich aus. Hier arbeitest du als Fachkraft, wenn du das 1. Staatsexamen und einen entsprechenden Erfahrungshintergrund mitbringst. Dies gilt für Lehrkräfte Grund- und Förderschulen sowie für Lehrkräfte Sekundarstufe I und II. Und wir haben noch andere Bereiche: So bist du beispielsweise in der Schulbegleitung oder in der Lernhilfe auch herzlich willkommen!

     

     

  • Ich bin Lehrerin bzw. Lehrer. Gelte ich als pädagogische Fachkraft, wenn ich mich in der Kinderbetreuung engagieren möchte?

    Sofern du Lehramt an Grund- und Förderschulen studiert und abgeschlossen hast, bist du berechtigt, als Fachkraft in der Kinderbetreuung unserer beiden Fachbereiche "Kindertagesstätten" und "Ganztag an Schulen" anerkannt zu werden. Hast du das 1. Staatsexamen und einen entsprechenden Erfahrungshintergrund kannst du als Fachkraft im Fachbereich "Ganztag an Schulen" arbeiten. Wenn du dein Lehramtsstudium im Ausland absolviert hast, wird bei der Anerkennung durch das hessische Kultusministerium geprüft, ob das Studium dem Grundschullehramt entspricht oder eher an ein spezielles Unterrichtsfach für die weiterführenden Schulen gebunden ist.

  • Welche Möglichkeiten habe ich bei der ASB Lehrerkooperative als Sozialassistentin bzw. Sozialassistent?

    Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sind bei uns genauso willkommen. Zusammen mit unserer Personalabteilung gehen wir gemeinsam mit dir ins Gespräch und finden individuell eine Möglichkeit für dich. 

  • Ich bin Kinderpflegerin oder Kinderpfleger. Ist ein Einstieg bei euch möglich?

    Klar! Allerdings nur im Krippenbereich – der ja aktuell ausgebaut wird. Bei der ASB Lehrerkooperative haben wir mittlerweile viele Krippenplätze, und wir bilden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gezielt in der Krippenpädagogik aus. Langer Rede, kurzer Sinn: nichts wie her mit deiner Bewerbung!

  • Ich bin Studentin bzw. Student in einem pädagogischen Fach. Wie kann ich mich in der ASB Lehrerkooperative einbringen?

    In vielerlei Hinsicht! Das ist allerdings davon abhängig, wie du verfügbar bist, das heißt, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten du arbeiten kannst: Wenn du zum Beispiel nicht an jedem Tag in der Woche zu den üblichen Schulzeiten tätig werden kannst, kommt ein Einsatz in der Schulbegleitung für dich leider nicht infrage. Du würdest gerne in der Kinderbetreuung arbeiten - in einer Kita oder in einer Ganztagsbetreuung an einer Grundschule? Kita-Öffnungszeiten sind von morgens (meist ab 7:30 Uhr) bis 17:00 Uhr. Unsere Ganztagsangebote starten meist ab 11:30 Uhr (in den Ferien ab 7:30 Uhr) bis 17:00 Uhr. Oder vielleicht gibt es in unserer Lernförderung den passenden Job für dich? Du siehst, auch hier steht und fällt ein möglicher Einsatz mit deiner eigenen Zeitplanung. Verrate uns daher bitte immer schon bei deiner Bewerbung, wann und in welchem Umfang du dich einbringen kannst, und gemeinsam finden wir den passenden Platz für dich.

  • Auch wenn Geld allein nicht glücklich macht: Wie steht es mit dem Gehalt und eventuellen „Goodies“ bei der ASB Lehrerkooperative?

    Da haben wir viele gute Nachrichten für dich: So haben wir eine hausinterne Tarifeinigung mit ver.di und der GEW. Auch wenn das Jahr nur 12 Monate hat, zahlen wir 13 volle Monatsgehälter plus Urlaubsgeld. Wenn du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommst, stellen wir dir ein Jobticket zur Verfügung, zu dem du einen relativ geringen Beitrag zuzahlst (Eigenbeteiligung). 30 Tage Urlaub im Jahr sind ebenso selbstverständlich wie vermögenswirksame Leistungen sowie eine mehr als faire Regelung für Arbeitsbefreiung. Und damit niemand bei uns dehydriert, gibt es auch die Getränke umsonst. Ach so: Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Klingt gut? Ist es auch!